GARANTIEN
Von Ihrem Zahnarzt bekommen Sie folgende Garantien:
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für Kronen und Zahnbrücken
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für Einlagefüllung
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für Voll- oder Teilzahnprothesen
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für Zahnimplantate
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für Zahnfüllungen.
Unsere Zahnärzte sind nicht verantwortlich für die unerwarteten Situationen, wie die Behandlung der entzündeten Wurzelkanäle nachdem die Zähne auf die Prothetik schon vorbereitet wurden.
Die Garantien breiten sich nicht aus wenn: — der Patient die Mundhygiene mißachtet; — der Patient die Regeln vom Zahnarzt nicht folgt (z.B.er zieht die Prothese während der —Nachtschlaf nicht ab); — Voll — oder Teilprothese nicht regelmäßig geputzt werden; — der Patient einmal pro Jahr keinen prophylaktischen Termin beim Zahnarzt hat; — das Zahnfleisch und das Knochengewebe aus natürlichen Gründen einschmelzt; — man auf die Prothese nicht richtig beruft; — der Patient zu schnell zu — oder abnimmt; — es die negativen Folgen der allgemeinen Krankheiten (Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Strahlen —oder Chemotherapie) gibt; — der Patient die Kompanie über den Garantiefall nicht informiert.
+38 (063) 234-59-32
- 354 90 60 84






